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Rücknahme der Rahmenempfehlungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren



Wie Ihnen bekannt ist, werden ab dem 03.04. in großen Bereichen des öffentlichen Lebens viele Corona-Maßnahmen entfallen. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den Feuerwehren wurde entschieden, nunmehr auch die seit Frühjahr 2020 geltenden und immer wieder fortgeschriebenen „Rahmenempfehlungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren während der Corona-Pandemie“ der ADD ab diesem Datum zurückzunehmen.


Dies gilt auch für die im Dezember 2021 erfolgte Empfehlung zur Anwendung der 2G-Regel im Feuerwehrdienst.


Für die Festlegung der weiteren Maßnahmen wird auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsbehörden verwiesen. Die allgemeinen Hygieneregeln (insb. Maken, Abstand, Lüften) bleiben selbstverständlich weiter anwendbar. Mit Blick auf die Notwendigkeit, die Feuerwehr als kritische Infrastruktur einsatzbereit zu halten, sollten gerade einfach durchführbare Maßnahmen wie das Tragen von Masken oder der Aufenthalt im Freien beibehalten werden. Auch eine 3G-Regelung für den Übungsdienst bleibt eine sinnvolle Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen.


Bezüglich des Umgangs mit infizierten Feuerwehrangehörigen und deren Kontaktpersonen finden die allgemeingültigen Regelungen der Absonderungsverordnung Anwendung.


Wichtig: Dies stellt nur eine Empfehlung dar. Abweichend hiervon können die Wehrleiter in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Verbandsgemeinden auch schärfere Regelungen treffen.

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