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Richter und Hammer

FB Recht

Fachbereichsleiter

Gerrit Müller

Der Fachbereich berät die Feuerwehren, deren Fördervereine sowie jeden einzelnen Feuerwehrmann in seinen Rechtsangelegenheiten.

Vor allem in den Rechtsgebieten Vereins- und Steuerrecht, Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Öffentliches Dienstrecht. Hierzu bedienen wir uns dem Referatsleiter im Landesfeuerwehrverband Herrn Christoph Pitsch, Rechtsanwalt in der Kanzlei Haufs-Brusberg und Kollegen.

 

Die Vielfalt der auftretenden Konfliktlagen bedingt bei der zunehmenden Fragestellungen an den Fachbereich, auch und gerade des ehrenamtlichen Bereichs und das Vereinsrecht, erweiterten Beratungsbedarf.

 

Grundsätzlich sind sämtliche Mitglieder der örtlichen Feuerwehrfördervereine und  die Feuerwehrangehörigen der gemeindlichen Feuerwehren, sofern Sie als Mitglied dem Kreisfeuerwehrverband Westerwald gemeldet und über ihn beim Landesfeuerwehrverband im Rahmen der gesetzlichen Tätigkeit in Erfüllung des Landesbrand-  und Katastrophenschutzgesetzes, in den Schutz des Rechtschutzversicherungsvertrages des Landesfeuerwehrverbandes einbezogen.

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