FBAusbildung/Wettbewerbe
Verehrte Feuerwehrkameradinnen, Feuerwehrkameraden und Gäste des Fachbereich Ausbildung und Wettbewerb,
Im Fachbereich Ausbildung und Wettbewerbe werden schwerpunktmäßig die Bereiche Feuerwehrleistungsabzeichen und das Geschicklichkeitsfahren betreut.
Die beiden Wettbewerbe werden jährlich angeboten. Für die Abnahme können sich alle Feuerwehren aus dem Westerwaldkreis bewerben. Die Bekanntgabe des Austragungsortes, sowie die Termine erfolgen bei der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes. Da unser Fachbereich über einen Abrollcontainer verfügt, ist das benötigte Material dort verlastet und steht am Abnahmetag bereit.
Für das Vorüben der einzelnen Stufen in Bronze, Silber und Gold unterstützen die Wertungsrichter gerne. Aus diesem Grund steht jeder Einheit die Übersicht der Wertungsrichter in den verschiedenen Verbandsgemeinden zur Verfügung. Den Kontakt zu den Wertungsrichtern könnt ihr über mich herstellen.
Die genaue Beschreibung der beiden Wettbewerbe sind in den Richtlinien für den Erwerb der Feuerwehrleistungsabzeichen der einzelnen Leistungsstufen für eine Gruppe bzw. Staffel, für das Geschicklichkeitsfahren des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. beschrieben. Die Richtlinien kann sich jeder Teilnehmer für die Wettbewerbe herunterladen.
Die Wertungsrichter des KFV Westerwald
Die Feuerwehrleistungsabzeichen
Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz will mit dem Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichen den Feuerwehren die Gelegenheit geben, ihren eigenen Ausbildungsstand zu verbessern.
Das Feuerwehrleistungsabzeichen wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Gold mit der Wiederholungszahl 3, 8 und 10 angeboten.
Die gesteigerten Anforderungen bei den Leistungsstufen sollen zu einer verstärkten und intensiveren Ausbildung der Feuerwehren führen, die auf die Erfordernisse des täglichen Einsatzes ausgerichtet ist.
Die angetretenen Einheiten als Staffel oder Gruppe erhalten vom Kreisfeuerwehrverband Westerwald, nach bestandener Leistungsprüfung, eine Gruppenurkunde, das Feuerwehrleistungsabzeichen und ein Besitzzeugnis.
Für das Feuerwehrleistungsabzeichen Gold Ereignis 2 ist bei Downloads aus dem Fachbereich (weiter unten) der Bau einer behelfsmäßigen Auffangwanne mit feuerwehrtechnischem Gerät eingestellt.
Das Anmeldeformular befindet sich ebenfalls in diesem Bereich. Bitte zur Anmeldung nur das Aktuelle Anmeldeformular verwenden!
Die genaue Beschreibung der einzelnen Leistungsstufen und Prüfungsbestimmungen sind in den Richtlinien für den Erwerb der Feuerwehrleistungsabzeichen der Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold für eine Gruppe bzw. Staffel des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. beschrieben. Diese Richtlinie kann sich jeder Teilnehmer für diesen Wettbewerb herunterladen.
©FFW Goddert
Das Geschicklichkeitsfahren für Einsatzfahrer
Einteilung in Klassen
Das Geschicklichkeitsfahren wird in zwei Klassen (A und B) durchgeführt. Die Sieger der beiden Klassen, nehmen am Landesentscheid des LFV RLP e.V. teil. Dort wird der Landessieger in den beiden Klassen ermittelt.
Fahrzeuge und Ausrüstung
In der Klasse A wird ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Gesamtmasse bis 3.500 kg, in der Klasse B ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Gesamtmasse größer 9.000 kg verwendet.
Es dürfen nur Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die den Unfallverhütungsvorschriften, den Normen, den technischen Weisungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.
Jeder Teilnehmer trägt die zurzeit gültige persönliche Feuerwehr-Einsatzkleidung,
bestehend aus:
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Feuerwehr-Schutzanzug
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Feuerwehr-Helm
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Feuerwehr-Schutzschuhe (Feuerwehrstiefel)
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Vorhandene Fahrzeug-Sicherheitsgurt müssen angelegt werden
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme können sich alle Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen bewerben, auch Fahrer aus dem Ausland. Die Fahrer der Hilfsorganisationen sind ebenfalls zugelassen.
Für die Leistungsklassen sind außerdem folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Klasse: A - Fahrerlaubnisklasse B (ehem. Klasse 3)
Klasse: B - Fahrerlaubnisklasse C (ehem. Klasse 2)
Die Teilnehmer müssen die Grundausbildung nach FwDV 2 abgeschlossenen haben und für den Feuerwehrdienst tauglich sein.
Der Führerschein ist vor der Auslosung unaufgefordert vorzulegen.
Ein Teilnehmer kann in beiden Klassen starten.
Die Ausbildung zum Maschinisten für das entsprechende Fahrzeug ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben
Anmeldung der Teilnehmer
Die Anmeldung zur Teilnahme am Geschicklichkeitsfahren erfolgt mit dem auf der Downloadseite hinterlegten Vordruck des KFV WW e.V.
Durchführung
In dem Fahrzeug befindet sich jeweils nur der Fahrer. Es darf nur nach Spiegel gefahren werden, das Öffnen der Fenster oder der Türen ist nicht gestattet.
Der Fahrer muss die für das Geschicklichkeitsfahren vorgeschriebene PSA tragen. Die Reihenfolge des Starts wird durch Auslosung ermittelt.
Der Fahrer hat das Fahrzeug nach Aufruf und Einweisung an die Startlinie vorzuziehen. Der Fahrer darf seinen Sitz im Fahrzeug nicht verlassen. Die Fahrweise und Geschwindigkeit sind so einzurichten, dass Wertungsrichter, Helfer und Zuschauer nicht gefährdet sowie das Fahrzeug nicht beschädigt wird.
Das Geschicklichkeitsfahren hat in der vorgegebenen Reihenfolge und Richtung gemäß dem nachfolgend abgebildeten Parcours-Plan zu erfolgen:
Schlussbestimmungen
Die gefahrene Zeit und die Fehlerpunkte werden protokolliert.
Sieger in den Klassen A und B sind die Fahrer mit den wenigsten Fehlerpunkten.
Bei Punktegleichstand entscheidet die gefahrene Zeit.
Die Zeitnahme beginnt mit dem Startzeichen und endet nachdem das Fahrzeug die Ziellinie vollständig überquert hat.
Das Überschreiten der Höchstzeit
Klasse A = 3:30 Minuten,
Klasse B = 4:30 Minuten
führt zu Fehlerpunkten. Pro Sekunde = 10 Fehlerpunkt.
Bei fehlender PSA werden je Ausrüstungsteil, oder bei nicht angelegtem vorhandenem Fahrzeug-Sicherheitsgurt, gem. Nr. 3 der Richtlinien 500 Fehlerpunkte angerechnet.
Das Auslassen einer Aufgabe wird mit 1000 Fehlerpunkten geahndet.
Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften (risikoreiches Fahren, Personengefährdung oder Fahrzeugbeschädigungen) können mit 500 Fehlerpunkten bestraft werden, in besonders kritischen Fällen kann der Wettbewerb für diesen Fahrer abgebrochen werden.
In dem Parcours dürfen sich nur die Wertungsrichter oder befugte Personen aufhalten.
Die genaue Beschreibung der einzelnen Aufgaben mit den Fehlerpunkten sind in den Richtlinien für das Geschicklichkeitsfahren für Einsatzfahrer der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. beschrieben. Diese Richtlinie kann sich jeder Teilnehmer für diesen Wettbewerb herunterladen.
Viele Kameradschaftliche Grüße
Markus Göbel